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Vertrauensärztlicher Dienst nach KVG

Vertrauensärztlicher Dienst nach KVG

Vertrauensärztinnen und -ärzte haben eine wichtige Funktion bei der Vergütung von Leistungen der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP), indem sie zuhanden der Krankversicherer medizinische Fachfragen beantworten, dies namentlich, wenn es um die sogenannten WZW-Kriterien oder die Vergütung von Arzneimitteln im Einzelfall geht.

Die Tagung vermittelt Einblicke in ihre Tätigkeit und beleuchtet die sich stellenden Fragen aus verschiedenen Perspektiven.

Was sind die Schwerpunkte des Programms?

  • Rechtliche Grundlagen der vertrauensärztlichen Tätigkeit
  • Vertrauensärztliche Tätigkeit im Alltag und in besonderen Fällen
  • Fragestellungen aus anwaltlicher Sicht und der Perspektive des Rechtsdiensts
  • Datenschutz- und Haftungsfragen

Die Tagung richtet sich an Anwältinnen und Anwälte, an Mitarbeitende von Sozialversicherungen, von Rechtsschutzversicherungen und von Institutionen des Gesundheitswesens, an Mitglieder von Gerichten sowie an Behördenmitglieder im Gesundheitsbereich. 

Vertrauensärztlicher Dienst nach KVG

Veranstaltungen

Vertrauensärztlicher Dienst nach KVG

Vertrauensärztinnen und -ärzte haben eine wichtige Funktion bei der Vergütung von Leistungen der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP), indem sie zuhanden der Krankversicherer medizinische Fachfragen beantworten, dies namentlich, wenn es um die sogenannten WZW-Kriterien oder die Vergütung von Arzneimitteln im Einzelfall geht.

Die Tagung vermittelt Einblicke in ihre Tätigkeit und beleuchtet die sich stellenden Fragen aus verschiedenen Perspektiven.

Was sind die Schwerpunkte des Programms?

  • Rechtliche Grundlagen der vertrauensärztlichen Tätigkeit
  • Vertrauensärztliche Tätigkeit im Alltag und in besonderen Fällen
  • Fragestellungen aus anwaltlicher Sicht und der Perspektive des Rechtsdiensts
  • Datenschutz- und Haftungsfragen

Die Tagung richtet sich an Anwältinnen und Anwälte, an Mitarbeitende von Sozialversicherungen, von Rechtsschutzversicherungen und von Institutionen des Gesundheitswesens, an Mitglieder von Gerichten sowie an Behördenmitglieder im Gesundheitsbereich.