Novembertagung zum Sozialversicherungsrecht
Referent: Prof. Dr. iur. Ueli Kieser
Was im Sozialversicherungsrecht ein Unfallereignis darstellt, wird durch das Gesetz klar umschrieben. Schwieriger zu beurteilen ist manchmal, welche Tatbestände unter den Unfallbegriff fallen. Das gilt gerade auch für Schreckereignisse: Raubüberfälle, Entführungen, Brandkatastrophen, Todesängste. Die Rechtsprechung hat immerhin für solche Ereignisse recht klare Konturen für die Annahme oder für die Verwerfung eines Unfallereignisses geschaffen. Eigentlich gilt dies auch für die weitere Frage, welche Folgen ein solches Schreckereignis noch haben kann: Psychische Folgen, Depressionen, posttraumatische Belastungsstörungen usw. Aber umstritten ist die versicherungsrechtliche Einordnung des Schreckereignisses trotzdem sehr häufig.
Die Novembertagung 2018 geht diesen Fragen nach, beleuchtet die Rechtsprechung, klärt medizinische Aspekte und will Anregungen geben.