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OKP: Praxisänderung bezüglich der Verfahrenskosten in Wirtschaftlichkeitsverfahren

Rechtsprechung
Krankenversicherung -­ Krankentaggeld

OKP: Praxisänderung bezüglich der Verfahrenskosten in Wirtschaftlichkeitsverfahren

Das Bundesgericht musste urteilen, ob die gestützt auf Art. 59 KVG verhängten Sanktionen gegen einen Arzt wegen unwirtschaftlicher Praxistätigkeit rechtens waren oder nicht. Es wies die Beschwerde ab, nutzte aber diese Gelegenheit, seine Rechtsprechung zur Parteientschädigung in Wirtschaftlichkeitsverfahren in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung anzupassen.
iusNet AR-SVR 26.10.2023

Willkürliche Auslegung durch das Versicherungsgericht des Kantons Aargau

Rechtsprechung
Krankenversicherung -­ Krankentaggeld

Willkürliche Auslegung durch das Versicherungsgericht des Kantons Aargau

Es war umstritten, wann die 30-tägige Frist zu laufen beginnt, die abzuwarten ist, bevor die säumige Person auf die KVG-Säumigen-Liste aufgenommen wird. Die Auslegung der Vorinstanz, wonach auf die Zustellung des Zahlungsbefehls abzustellen sei, stufte das Bundesgericht als willkürlich ein, weshalb die Beschwerde gutgeheissen wurde.
iusNet AR-SVR 09.05.2023

Gesundheitsdatenfluss in einer Holdingstruktur (Versicherungsbranche)

Rechtsprechung
Krankenversicherung -­ Krankentaggeld

Gesundheitsdatenfluss in einer Holdingstruktur (Versicherungsbranche)

In der Holdingstruktur einer Versicherung, die mit verschiedenen Gefässen Versicherungen nach VVG als auch nach KVG anbietet, ist der Datenfluss grundsätzlich unterbrochen. Die Entbindung aller "Mitgliedsversicherungen der Groupe Mutuel" von der Schweigepflicht bezieht sich auf Fälle, in denen der Verdacht auf Anzeigeverweigerung oder Betrug besteht.
iusNet AR-SVR 07.12.2022

Lohnfortzahlungspflicht und Krankentaggeldversicherung

Fachbeitrag
Krankenversicherung -­ Krankentaggeld

Lohnfortzahlungspflicht und Krankentaggeldversicherung

Das Zusammenspiel von Arbeitgeberin, Arbeitnehmer und Krankentaggeldversicherung ist nicht immer ganz harmonisch. Kommt es zu Misstönen, offenbart sich oft auch ein Haftungsrisiko für die Arbeitgeberin. RAin MLaw Aurelia Jenny vermittelt in ihrem Fachbeitrag eine kursorische Übersicht über Konfliktpotenziale am Relais von arbeitsvertraglicher Lohnfortzahlungspflicht und versicherungsvertraglicher Taggeldlösung.
Aurelia Jenny
iusNet AR-SVR 31.10.2022

Beim Auslandspreisvergleich ist naturwissenschaftliche Sicht stärker zu gewichten

Rechtsprechung
Krankenversicherung -­ Krankentaggeld

Beim Auslandspreisvergleich ist naturwissenschaftliche Sicht stärker zu gewichten

Weil die naturwissenschaftliche Sicht stärker zu gewichten ist als ein allenfalls divergierende Zulassungsstatus im Ausland, konnten die Preise eines Arzneimittels und eines ausländischen Medizinprodukts verglichen werden.
iusNet AR-SVR 08.06.2022

Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung

Gesetzgebung
Krankenversicherung -­ Krankentaggeld

Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung

Am 11. März 2022 eröffnete das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) im Auftrag des Bundesrates das Vernehmlassungsverfahren über die Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung. Das Vernehmlassungsverfahren läuft bis zum 16. Juni 2022.
iusNet AR-SVR 25.03.2022

Kantonsbeiträge auch für Übergangsfälle 2011/2012 geschuldet

Rechtsprechung
Krankenversicherung -­ Krankentaggeld

Kantonsbeiträge auch für Übergangsfälle 2011/2012 geschuldet

Der Kanton Zürich hat betreffend die Übergangsfälle 2011/2012 anteilsmässige Kantonsbeiträge zu leisten basierend auf der jeweiligen Fallpauschale nach SwissDRG, wobei die auf das Jahr 2012 entfallenden Aufenthaltstage pro rata temporis zu berücksichtigen sind.
iusNet AR-SVR 31.01.2022

FAP und PP eines Medikaments sind neu festzusetzen

Rechtsprechung
Krankenversicherung -­ Krankentaggeld

FAP und PP eines Medikaments sind neu festzusetzen

Der TQV wird auf der Basis der kleinsten Packung und Dosierung durchgeführt, es sei denn, die kleinste Packung und Dosierung erlaubt insbesondere auf Grund unterschiedlicher Dosierungen bei Therapiebeginn oder unterschiedlicher Packungsgrössen keinen adäquaten Vergleich. Orale Darreichungsformen mit schneller (unveränderter) Wirkstofffreigabe gelten als die gleiche Darreichungsform, während orodispersible Formen als zusätzliche Darreichungsform eingestuft werden.
iusNet AR-SVR 07.01.2022

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