iusNet Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

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Verschlechterung von PK-Anwartschaften durch GAV-Beendigung (9C_132/2017)

Rechtsprechung
Berufliche Vorsorge
Kollektives Arbeitsrecht

Verschlechterung von PK-Anwartschaften durch GAV-Beendigung (9C_132/2017)

Das Bundesgericht hatte zu beurteilen, ob die Beendigung der Unterstellung der Arbeitgeberin unter den GAV für den flexiblen Altersrücktritt im Bauhauptgewerbe (GAV FAR) zu einer unzulässigen Verschlechterung der Rechtsposition der Arbeitnehmer führte.
iusNet AR-SVR 07.05.2018

Einsprache gegen die Anpassung eines allgemeinverbindlichen GAV (2C_850/2016)

Rechtsprechung
Kollektives Arbeitsrecht

Einsprache gegen die Anpassung eines allgemeinverbindlichen GAV (2C_850/2016)

Art. 10 Abs. 1 AVEG sieht einzig eine Einsprache von Betroffenen vor, nicht aber deren Akteneinsichtsrecht oder eine sonstige Mitwirkung am Verfahren über die Anpassung eines allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrags.
iusNet AR-SVR 19.12.2017

Kündigung von Arbeitnehmervertretern aus wirtschaftlichen Gründen (4A_656/2016)

Kommentierung
Kollektives Arbeitsrecht
Privates Individualarbeitsrecht
Allgemeines Sozialversicherungsrecht (ATSG)

Kündigung von Arbeitnehmervertretern aus wirtschaftlichen Gründen (4A_656/2016)

Ein besonderes Verfahren für die Kündigung von Arbeitnehmervertreter sieht das Gesetz nicht vor, kann aber in einen Gesamtarbeitsvertrag aufgenommen werden.
Sara Licci
iusNet AR-SVR 26.02.2018

Betriebsübergang bei Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen (C-200/16)

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Kollektives Arbeitsrecht
Internationales Arbeitsrecht

Betriebsübergang bei Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen (C-200/16)

Zur Bestimmung, ob ein Betriebsübergang vorliegt, ist insbesondere auch die Art des betroffenen Unternehmens oder Betriebs zu berücksichtigen.
iusNet AR-SVR 12.03.2018

Anforderung an die Vereinbarung nach Art. 324a Abs. 4 OR

Kommentierung
Privates Individualarbeitsrecht
Kollektives Arbeitsrecht

Anforderung an die Vereinbarung nach Art. 324a Abs. 4 OR

Auf das Schriftlichkeitserfordernis kann im Einzelfall verzichtet werden, wenn die Lösung für den Arbeitnehmer günstiger ist und gewisse andere Indizien für eine derartige konkludente Vereinbarung gegeben ist.
Sara Licci
iusNet AR-SVR 24.06.2018

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