Anrechnung eines hypothetischen Erwerbseinkommens bei Teilinvaliden bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen
Streitig und zu prüfen war, ob Bundesrecht verletzt wurde, indem das kantonale Gericht es abgelehnt hatte, für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Juli 2021 den seitens der Beschwerdeführerin entrichteten AHV/IV/EO-Mindestbeitrag für Nichterwerbstätige als anerkannte Ausgabe in die Berechnung der Ergänzungsleistungen mit einzubeziehen (E. 2.1).
Keine Ergänzungsleistungen für Opfer von Krypto-Betrug
Ein Pensionär verlor als Opfer von Krypto-Betrug rund eine halbe Million Franken. Er meldete sich zum Bezug von Ergänzungsleistungen an. Die Ausgleichskasse lehnte den Antrag ab, mit der Begründung, dass er bei Anrechnung eines Verzichtsvermögens von rund einer halben Million Franken die Vermögensschwelle nach ELG überschreite.
Verbesserungspotenzial betreffend die persönliche Mobilität von Menschen mit Behinderung
Am 25. März 2022 erschienen die «Concluding Observations Switzerland» der Vereinten Nationen, in denen der Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen den Umsetzungsstand der Behindertenrechtskonvention überprüft. Ungeprüft geblieben sind die Massnahmen zur Gewährleistung der persönliche Mobilität von Menschen mit Behinderung. Dieser Fachbeitrag widmet sich anhand von zwei konkreten Beispielen dem Verbesserungspotenzial in diesem Bereich.
Wenn plötzlich ein Konto mit Fr. 1.2 Mio. auftaucht...
Das Bundesgericht musste überprüfen, ob die längere (strafrechtliche) Verjährungsfrist auch gegenüber den beiden Erben des verstorbenen EL-Bezügers zur Anwendung gelangt.
Zur Anrechnung von Vermögen bei der Berechnung von Ergänzungsleistungen
In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil setzte sich das Bundesgericht mit der Frage auseinander, ob bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen beim Bezug einer ganzen Rente der IV auch das Freizügigkeitsguthaben der beruflichen Vorsorge rückwirkend als Vermögen zu berücksichtigen sei.
Verordnung über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose
Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hat am 28. Oktober 2020 im Auftrag des Bundesrates das Vernehmlassungsverfahren zur "Verordnung über Überbrückungsleistungen älterer Arbeitslosen (ÜLV)" eröffnet. Das Vernehmlassungsverfahren endet am 11. Februar 2021.
Berücksichtigung eines verschwenderischen Vermögensverzehrs bei der Ergänzungsleistungsbemessung
In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil hatte das Bundesgericht die Frage zu beurteilen, wie die nicht existenznotwendigen Auslagen einer versicherten Person im Umfang von CHF 325'830 in den knapp drei Jahren vor Anmeldung zum Bezug von Ergänzungsleistungen im Rahmen der Leistungsbeurteilung zu berücksichtigen seien.
Bundesgesetz über die Überbrückungsleistung für ältere Arbeitslose
Um die soziale Sicherheit von älteren Arbeitslosen zu verbessern, hat der Bundesrat im Oktober 2019 einen Vorentwurf für das Bundesgesetz über die Überbrückungsleistung für ältere Arbeitslose verabschiedet. Die Vorlage wurde nun nach einigen Änderungen in der Sommersession 2020 von National- und Ständerat angenommen.
Genugtuung beim Solidaritätsbeitrag für ehemalige Verdingkinder und Administrativversorgte
Die aufgrund der Anrechnung des Solidaritätsbeitrags erfolgten Kürzungen von Ergänzungsleistungen für ehemalige Verdingkinder und Administrativversorgte werden aufgehoben und den betroffenen Opfern wird ein Betrag im Umfang der Kürzungen zurückerstattet werden.
Ständerat für Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose
Der Ständerat ist mit der Einführung von besonderen Überbrückungsleistungen für ausgesteuerte Arbeitslose über 60 einverstanden. Zum ausgearbeiteten Entwurf für ein Bundesgesetz schlägt er Änderungen vor.