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Totalrevision der Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung

Gesetzgebung

Totalrevision der Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung

Zur Umsetzung der Initiative Berufsbildung 2030 soll die Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung totalrevidiert werden.
iusNet AR-SVR 22.04.2024

Unterscheidung der Bemessungsgrundlagen für UV-Taggelder und -Renten bei Berufs- und Nichtberufsunfällen

Kommentierung
Unfallversicherung

Unterscheidung der Bemessungsgrundlagen für UV-Taggelder und -Renten bei Berufs- und Nichtberufsunfällen

Die versicherte Person erlitt im vorliegenden Fall verschiedene Verletzungen der unteren Extremitäten während der Ausübung von Freizeitaktivitäten, welche schlussendlich zu einer teilweisen Invalidität führten. Strittig war, ob die Vorinstanz Bundesrecht verletzte, indem sie bei der Berechnung des versicherten Verdienstes für die Invalidenrente auch die Einkommen des Beschwerdegegners aus seinen Nebentätigkeiten als Dozent miteinbezog.
Aurelia Jenny
iusNet AR-SVR 22.04.2024

Neueinstufung von Sportlehrpersonen

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht

Neueinstufung von Sportlehrpersonen

Der beschwerdeführende Verein setzt sich für die Förderung des Sports und des Sportunterrichts sowie die Interessen von Sportlehrpersonen ein. Die Lohneinstufung von Sportlehrpersonen im Sekundarbereich des Kantons Genf wurde überarbeitet. Der Verein klagte gegen diese neue Einstufung.
iusNet AR-SVR 22.04.2024

Unfreundlicher Polizist

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht

Unfreundlicher Polizist

Ein Polizist, der mit Schalterarbeiten betraut war, wurde abgemahnt, weil es ihm an Motivation, Engagement, Empathie und Verständnis mangle gegenüber den Leuten, die zum ihm an den Schalter kämen. Zudem sei er selbstgefällig und unkollegial. Es wurden konkrete Ziele mit ihm vereinbart, welche er nicht erreichte, was eine ordentlich Kündigung nach sich zog.
iusNet AR-SVR 17.04.2024

Fehlverhalten eines Hilfslehrers

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht

Fehlverhalten eines Hilfslehrers

Ein Hilfslehrer an einer Schule wurde wegen wiederholtem Fehlverhalten entlassen, u.a. weil er unangebrachte Äusserungen im Plenum tätigte und E-Mails mit fragwürdigen Inhalten verschickte. Er klagte und machte eine Verletzung seiner Meinungsfreiheit geltend.
iusNet AR-SVR 17.04.2024

Kein Assistenzbeitrag für angestellte Assistenzpersonen bei einer GmbH

Rechtsprechung
Invalidenversicherung

Kein Assistenzbeitrag für angestellte Assistenzpersonen bei einer GmbH

Die Beschwerdeführerin hatte Anspruch auf einen Assistenzbeitrag der IV. Nach vorgängiger Mitteilung entschied die IV-Stelle, dass für Assistenzpersonen, die bei der von den Eltern der Beschwerdeführerin gegründeten GmbH und nicht bei einer natürlichen Person angestellt seien, künftig keine Stunden mehr im Rahmen des Assistenzbeitrags vergütet würden.
iusNet AR-SVR 17.04.2024

Fehlbarer Kantonsschullehrer

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht

Fehlbarer Kantonsschullehrer

Ein Kantonsschullehrer wurde zuerst wegen unprofessionellen Verhaltens schriftlich ermahnt. Als das nichts nützte wurde er zu einem Gespräch mit dem Rektor zitiert. Daraufhin wurde im ordentlich gekündigt mit gleichzeitiger Freistellung. Der fehlbare Lehrer verlangte vor Gericht die Feststellung der Widerrechtlichkeit der Kündigung sowie eine Entschädigung.
iusNet AR-SVR 17.04.2024

Verhängnisvolle Tweets

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht

Verhängnisvolle Tweets

Einem Juristen beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichskeitsbeauftragten (EDÖB) wurde der "Verhaltenskodex Bundesverwaltung" ausgehändigt. Zu den Pflichten gehörte unter anderem, im Privatleben darauf zu achten, den guten Ruf, das Ansehen und die Glaubwürdigkeit des Bundes nicht zu beeinträchtigen. Infolge diverser dem Juristen zugerechneter Auftritte im Internet und per E-Mail sandte ihm der EDÖB einen Verfügungsentwurf betreffend die fristlose Auflösung des Arbeitsverhältnisses zu. Im Begleitschreiben wurde er aufgefordert, eine schriftliche Stellungnahme einzureichen. Daraufhin wurde das Arbeitsverhältnis fristlos aufgelöst.
iusNet AR-SVR 12.04.2024

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