Anordnung von Ferien muss explizit erfolgen, wenn nicht freigestellt wird
Das Bundesverwaltungsgericht hatte sich mit der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses zu befassen, in dem sich eine längere arbeitsplatzbezogene Arbeitsunfähigkeit ereignete.
Grundsätze der privatrechtlichen Aufhebungsvereinbarung gelten nicht per se im öffentlichen Personalrecht
Das Bundesgericht musste beurteilen, ob eine öffentlichrechtliche Arbeitnehmerin trotz einer mit der Einwohnergemeinde geschlossenen Aufhebungsvereinbarung Kündigungsschutz geniesst.
Falsche Zeiterfassung und verschleierndes Verhalten rechtfertigen fristlose Kündigung
Das Bundesgericht hatte zu beurteilen, ob die Vorinstanz eine Rechtsverletzung beging, indem es die Rechtzeitigkeit der fristlosen Auflösung des Arbeitsverhältnisses bestätigte.
Das Bundesgericht hatte zu beurteilen, ob das kantonale Personalrecht willkürfrei angwendet wurde, als die Bewährungfrist vorzeitig beendet und einem Schulsozialarbeiter anschliessend gekündigt wurde, nachdem er Anordnungen des vorgesetzten Organs missachtete.
(Interimistischer) Direktor der Klinik für Kaufunktionsstörungen muss abtreten
Das Bundesgericht hatte zu beurteilen, ob die Nichtverlängerung der befristeten Zusatzfunktion betreffend den Klinikdirektor für Kaufunktionsstörungen rechtmässig erfolgte.
Dienstliche Kommunikation oder der (un)angemessene Umgangston
Das Bundesgericht hatte den Entscheid der Vorinstanz zu beurteilen, in dem auf Mängel im Verhalten einer bediensteten Person abgestellt worden war, das zu einer Kündigung geführt hatte.
Das Bundesgericht musste beurteilen, ob das kantonale Personalrecht im Hinblick auf die Kündigung ohne sachliche Gründe willkürfrei angewendet worden war.