Der Beschwerdegegner unterzeichnete nach sechs Monaten harten Verhandlungen einen Arbeitsvertrag mit einer (ehemaligen) Gesellschaft der Beschwerdeführerin, welche nach 13 Jahren von der Beschwerdeführerin mittels Fusion übernommen wurde. Die Beschwerdeführerin kündigte dem Beschwerdegegner rund zwei Jahre später unter Wahrung der dreimonatigen Kündigungsfrist.