iusNet Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

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Änderung der Arbeitslosenversicherungsverordnung und der Verordnung über die Verwaltungskostenentschädigung der Arbeitslosenkassen

Gesetzgebung

Änderung der Arbeitslosenversicherungsverordnung und der Verordnung über die Verwaltungskostenentschädigung der Arbeitslosenkassen

Anpassungen auf Verordnungsstufe sollen das System transparenter machen
iusNet AR-SVR 18.11.2024

Erbschleicherin oder doch nicht?

Rechtsprechung
Internationales Arbeitsrecht

Erbschleicherin oder doch nicht?

Unbestritten war, dass zwischen den Parteien ein Arbeitsvertrag bestand, für den Mindestlohnvorschriften für in Haushalten tätige Personen galten. Auch war die fristlose ungerechtfertigte Kündigung nicht umstritten, lediglich die Höhe der Überstundenentschädigung und der Entschädigung für die ungerechtfertigte Kündigung.
iusNet AR-SVR 21.11.2024

Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs, wenn auf eine müdliche Anhörung verzichtet wird

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht

Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs, wenn auf eine müdliche Anhörung verzichtet wird

Die Sicherheits-, Justiz- und Sportdirektion löste das Dienstverhältnis mit dem Beschwerdeführer ordentlich auf. Zur Begründung führte sie aus, dass das Vertrauensverhältnis unwiederbringlich zerstört sei. Da die Zusammenarbeit nicht mehr möglich sei und sich das Arbeitsklima zunehmend verschlechtert habe, sei der ordentliche Betrieb des Campus nicht mehr gewährleistet. Mit einem weiteren Entscheid vom selben Tag trat die Sicherheits-, Justiz- und Sportdirektion auf den Antrag des Beschwerdeführers zur Eröffnung eines formellen Verfahrens nach der Mobbinggesetzgebung nicht ein.
iusNet AR-SVR 21.11.2024

IV: Bundesgericht ändert seine Adipositas-Rechtsprechung

Rechtsprechung
Invalidenversicherung

IV: Bundesgericht ändert seine Adipositas-Rechtsprechung

Die Beschwerdeführerin macht unter Verweis auf die Entwicklung der Rechtsprechung geltend, an der bisherigen Sonderrechtsprechung betreffend Adipositas könne nicht mehr festgehalten werden. Sie leide an einer Adipositas Grad III mit einem Bodymassindex (BMI) von 58. Dies habe zu faktischer Immobilität geführt.
iusNet AR-SVR 21.11.2024

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