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Verhältnismässigkeit

Fristlose Entlassung unter Berücksichtigung des Prinzips der Verhältnismässigkeit

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Das Bundesverwaltungsgericht stellte im vorliegenden Entscheid fest, dass der Mitarbeiter durch die ungenaue Erfassung der Arbeitszeit seine Treuepflichten gegenüber der Arbeitgeberin in schwerwiegender Weise verletzt hat. Unter Hinweis auf das Verhältnismässigkeitsprinzip und die Umstände im konkreten Fall hielt es allerdings fest, dass die fristlose Entlassung als ultima ratio Lösung nicht gerechtfertigt war.
iusNet AR-SVR 28.02.2019