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Privates Individualarbeitsrecht
Privates Individualarbeitsrecht
Das Bundesgericht hiess eine Beschwerde gut, weil die Vorinstanz die Berufung überspitzt formalistisch beurteilt hatte.
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Der Koch des Botschafters nicht von Gerichtsbarkeitsimmunität erfasst
Arbeitsgericht ist für untergeordnete Angestellte eines ausländischen Staats grundsätzlich zuständig.
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Fristlose Kündigung wurde zurückgenommen
Weil der Arbeitgeberin die spätere ordentliche vor der fristlosen Kündigung zur Kenntnis gelangt war, galt die frühere (fristlose) Kündigung als widerrufen.
Privates Individualarbeitsrecht
Kündigung nach Arbeitsunfähigkeit wegen Mobbings missbräuchlich
Weil die Arbeitgeberin nach Mobbing am Arbeitsplatz ihrer Fürsorgepflicht nicht ausreichend nachkam, war die Qualifikation der Kündigung kurz nach Ablauf der Sperrfrist als missbräuchlich nicht zu beanstanden.
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Einzelfallbetrachtung bei Alterskündigung
Die Freistellung ist rechtlich zulässig und nicht per se persönlichkeitsverletzend. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass man sich nicht mehr von Arbeitskolleginnen und -kollegen verabschieden kann.
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Einordnung als Gratifikation nicht zu beanstanden
Die Einordnung als Gratifkation durch die Vorinstanzen wurde vom Bundesgericht nicht beanstandet.
Privates Individualarbeitsrecht
Beschwerde wird nicht in Berufung umgewandelt
Weil es der Gewerkschaft als professionelle Vertretung bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt möglich gewesen wäre, das richtige Rechtsmittel zu ergreifen, wurde eine Bescherde zurecht nicht in eine Berufung umgewandelt.
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Üblichkeit eines Lohnes bei der Arbeit als Statist:in verneint
Ein Stellenausschreibungsinserat ist nach Treu und Glauben auszulegen. Üblichkeit eines Lohnes bei der Arbeit als Statist verneint.
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Arbeitsleistungsart "Kompensation mit Bereitschaft" ist echte Arbeit auf Abruf
Hat der Arbeitnehmer die Pflicht, einen Auftrag der Arbeitgeberin anzunehmen und nach Abruf innert 15 Minuten einsatzbereit zu sein, handelt es sich um echte Arbeit auf Abruf. Der ausserhalb des Betriebs geleistete Bereitschaftsdienst muss in einem solchen Arbeitsverhältnis entschädigt werden.
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Nebenamtlicher Bundesrichter wirkte nicht einschüchternd
Es ist ein Zeichen von Reife, wenn Arbeitnehmende in Bereichen, die sie nicht beherrschen, das Recht in Anspruch nehmen, sich juristisch beraten zu lassen. Fehlen andere Gründe für die Kündigung, gilt sie somit als Rachekündigung.
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