Sie sind hier
Privates Individualarbeitsrecht
Privates Individualarbeitsrecht
Entschädigung wegen missbräuchlicher Entlassung: Angestellte muss Voraussetzungen geltend machen und beweisen
Es ist Sache des Arbeitnehmers, geltend zu machen und zu beweisen, dass die Voraussetzungen für eine Entschädigung wegen ungerechtfertigter Entlassung erfüllt sind; das gilt insbesondere für das Erfordernis, dass er gegen die Entlassung vor Ablauf der Kündigungsfrist beim Arbeitgeber schriftlich Einsprache erhoben hat. Das Bundesgericht heisst die Beschwerde einer Arbeitgeberin gut.
Privates Individualarbeitsrecht
Arbeitnehmer war krank: Lohnfortzahlung
Die beschwerdeführende Arbeitgeberin musste während der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit des Beschwerdeführers Lohn fortzahlen.
Privates Individualarbeitsrecht
Aufgabe Bewirtungspatent oder Kündigung?
Die Vertragsparteien waren sich uneinig, ob die beschwerdeführende, ehemals arbeitnehmende Person nur das Bewirtungspatent aufgegeben oder gekündigt hatte.
Privates Individualarbeitsrecht
Keine Lohnnachzahlung und keine Überstundenentschädigung für Pflege eines Hilflosen
Die Beschwerdeführerin hatte keinen Anspruch auf Lohnnachzahlung und keinen Anspruch auf Überstundenentschädigung aus Arbeitsvertrag.
Privates Individualarbeitsrecht
Einsprache wegen Missbräuchlichkeit der Kündigung, die nicht als Einsprache zu verstehen ist?!
Trotz expliziter Einsprache schützte das Bundesgericht eine Auslegung der Vorinstanz nach dem Vertrauensprinzip, wonach die Einsprache nicht als Einsprache, sondern als Opponieren gegen die Kündigungsgründe zu verstehen sei. Der Arbeitnehmer hatte in seiner Einsprache das Ende des Arbeitsverhältnisses definiert, woraus das Bundesgericht einen fehlenden Fortsetzungswillen des Arbeitnehmers ableitete, der mit einer Einsprache angeblich einher gehen müsse.
Privates Individualarbeitsrecht
Kündigung erfolgte zur Unzeit
Das Arbeitsverhältnis verlängerte sich bei der Kündigung zur Unzeit entsprechend. In bestimmten Konstellationen muss die Arbeitskraft gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung nicht angeboten werden. Arbeitet man während der Kündigungsfrist 2,5 Tage für ein Konkurrenzunternehmen auf Probe, stellt das keinen Grund für eine fristlose Kündigung dar. Vielmehr steht den Arbeitnehmenden das zu, um eine neue Stelle zu finden.
Privates Individualarbeitsrecht
Überstunden, Überzeit und Rechtsmissbrauch
Das Schweigen des Beschwerdeführers während der Vertragsabwicklung und das nachträgliche Berufen auf die Schriftform betreffend die Abgeltung von Überstunden wurde im Kontext von stetigen und erheblichen Lohn- und Gratifikationserhöhungen sowie der gelebten Betriebspraxis als rechtsmissbräuchlich eingestuft. Das Gebaren des Beschwerdeführers war hinsichtlich der Überzeit rechtlich irrelevant, weil diese vom zwingenden öffentlichen Arbeitsrecht reguliert wird.
Privates Individualarbeitsrecht
Entschädigung für sexuelle Belästigung bestätigt
Die Beschwerdeführerin hatte auf Entschädigung wegen sexueller Belästigung und wegen missbräuchlicher Rachekündigung und auf Ausbezahlung des Ferienlohns geklagt. Für die sexuelle Belästigung gab es einen, für die missbräuchliche Kündigung drei Monatslöhne Entschädigung und der Ferienlohn musste ausbezahlt werden, weil sie während ihrer Arbeitsunfähigkeit keine Ferien beziehen konnte.
Privates Individualarbeitsrecht
Gericht war nicht befangen
Der Beschwerdeführer erachtete das Gericht für befangen, scheiterte mit seinen Anträgen aber vor allen Instanzen.
Privates Individualarbeitsrecht
Zeugniskorrektur war keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung
Die zivilrechtliche Beschwerde war unzulässig, weil es ihr am Streitwert und der Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung mangelte, und die subsidiäre Verfassungsbeschwerde war, soweit zulässig, unbegründet.
Seiten