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Privates Individualarbeitsrecht
Privates Individualarbeitsrecht
Nichtigkeit der Kündigung
Die Klägerin wollte die Nichtigkeit der Kündigung feststellen lassen, da diese zur Unzeit erfolgte bzw. missbräuchlich war.
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Rückforderung von Arbeitslosentaggeldern
Ein in der Tourismusbranche tätiger Arbeitgeber kündigt seinem Arbeitnehmer gestützt auf Art. 31 Abs. 1 OR wegen des vom Kanton verhängten Tätigkeitsverbots aufgrund der Covid19-Pandemie.
Privates Individualarbeitsrecht
Verkaufsziele nicht erreicht
Die Kündigung wegen mangelhafter Leistung war gerechtfertigt.
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Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts
Wird eine Frau mit gleichwertigen Qualifikationen für gleichartige Arbeit zu einem tieferen Lohn als ihre männlichen Arbeitskollegen eingestellt, liegt sehr wahrscheinlich eine unzulässige Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts vor (Art. 3 GlG und Art. 8 Abs. 3 BV).
Privates Individualarbeitsrecht
Auslegung von Vertragsklauseln
Liegt ein Streit über die Auslegung einer Vertragsklausel vor, muss das Gericht in einem ersten Schritt die tatsächliche und gemeinsame Absicht der Parteien (subjektive Auslegung) klären, gegebenenfalls auf der Grundlage von Indizien.
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Einrede der Verjährung bei In-House-Pflege
Eine Pflegerin betreute die an Alzheimer erkrankte Schwiegermutter des Beschwerdeführers in ihrem zu Hause, wobei Teil ihres Gehalts Kost und Logis bei der zu Pflegenden ausmachten. Nach dem Tod der Frau und der Auflösung des Arbeitsverhältnisses stellte sie diverse Forderungen der Nachzahlung u.a. für geleistete Überstunden sowie Zuschläge für Nacht- und Sonntagsarbeit. Der Arbeitgeber erhob die Einrede der Verjährung (Art. 128 OR; E. 3.3).
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Verletzung der Treuepflicht und fristlose Kündigung
Der Arbeitgeber kann den Vertrag jederzeit aus wichtigen Gründen fristlos kündigen (Art. 337 Abs. 1 OR).
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Art und Weise der Kündigung im Alter
Kündigung nach 30-jähriger Dienstzeit elf Monate vor der Pensionierung, ohne eine sozialverträglichere Alternative in Erwägung zu ziehen, ist missbräuchlich.
Privates Individualarbeitsrecht
Konkurrenzverbotsklausel kam nicht zur Anwendung
Die Arbeitgeberin wehrte sich vor Bundesgericht erfolglos. Die Vorinstanz hatte dem Arbeitnehmer Recht gegeben und Lohn sowie eine Entschädigung für vorprozessuale Anwaltskosten zugesprochen. Weil der Arbeitnehmer keine Einsicht in den Kundenkreis oder in Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisse der Arbeitgeberin hatte, fand die Konkurrenzverbotsklausel keine Anwendung.
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Parteientschädigung nicht zu hoch ausgefallen
Der Beschwerdeführer wehrte sich gegen die Parteientschädigung, die die Vorinstanzen dem Beschwerdegegner zugesprochen hatten.
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