iusNet Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

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Arbeitsvertrag oder selbständige Erwerbstätigkeit?

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht

Arbeitsvertrag oder selbständige Erwerbstätigkeit?

Das Bundesgericht schützte die Klage einer Tagesmutter, die von der Fremdplatzierungsorganisation (einem Verein) den im Kanton Neuenburg geltenden Mindestlohn verlangt hatte. Das Bundesgericht folgte ihrer Argumentation, dass zwischen ihr und dem Verein ein Arbeitsverhältnis bestand. Dies bestritt der Verein, da er lediglich Betreuungsplätze für Kinder vermittle.
iusNet AR-SVR 09.02.2024

Unbezahltes Praktikum?

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht

Unbezahltes Praktikum?

Strittig war, in welcher Funktion die Beschwerdeführerin bei der Beschwerdegegnerin angestellt war. Sie arbeitete 14 Monate ohne Lohn und verlangte am Ende lediglich ein Zertifikat von der Beschwerdegegnerin, dass sie ein Praktikum bei ihr absolviert hatte. Einige Monate später verlangte sie jedoch eine Nachzahlung des Lohnes. Sie stellte sich auf den Standpunkt, es hätte ein Arbeitsvertrag zwischen ihr und der Beschwerdegegnerin bestanden, während diese wiederum von einem unbezahlten Praktikum ausging.
iusNet AR-SVR 07.02.2024

Entschädigung für nicht bezogene Ferien?

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht

Entschädigung für nicht bezogene Ferien?

Der Jahresabschluss einer Bank entsprach nicht den Erwartungen, worauf dem CEO der Bank nahgelegt wurde, von seinem Posten zurückzutreten. Der Hauptaktionär wollte die ordentliche Kündigungsfrist nicht abwarten und sie einigten sich auf einen früheren Rücktritt und eine Abgangsentschädigung. In der Vereinbarung fehlte aber eine Regelung bezüglich nicht bezogener Ferien. Trotzdem wurden dem CEO diese ausbezahlt, woraufhin die Bank sich zu einem späteren Zeitpunkt sich bei ihm meldete und eine Rückerstattung verlangte.
iusNet AR-SVR 02.01.2024

Arbeitsweg

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht

Arbeitsweg

Ein Maler, der im Stundenlohn angestellt war, machte geltend, dass er jeden Tag 30 min mehr gearbeitet hätte, als rapportiert und verlangte deshalb Lohnnachzahlungen. Der Arbeitgeber hingegen stellte sich auf den Standpunkt, dass diese 30 min die Fahrt zum Arbeitsplatz beanspruchten und deshalb nicht vergütete werden müssten.
iusNet AR-SVR 14.12.2023

Diskriminierung aufgrund des Geschlechts

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht

Diskriminierung aufgrund des Geschlechts

Die Beschwerdeführerin machte eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts gemäss Art. 3 GlG geltend. Gemäss Art. 6 Abs. 1 GlG wird bezüglich der Aufgabenzuteilung, Gestaltung der Arbeitsbedingungen, Entlöhnung, Aus- und Weiterbildung, Beförderung und Entlassung eine Diskriminierung vermutet, wenn diese von der betroffenen Person glaubhaft gemacht wird. Der Arbeitnehmerin obliegt es daher lediglich, das Vorliegen einer Diskriminierung wahrscheinlich zu machen (E. 4.1).
iusNet AR-SVR 12.12.2023

Krankheit und Kündigung

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht

Krankheit und Kündigung

Bei unbefristeten Arbeitsverträgen steht es grundsätzlich jeder Partei frei, den Arbeitsvertrag zu kündigen (Art. 335 Abs. 1 OR), sofern die vereinbarte oder gesetzliche Frist eingehalten wird. Dies ist in bestimmten Fällen eingeschränkt, insbesondere bei Arbeitsunfähigkeit, die auf eine Krankheit zurückzuführen ist (Art. 336c Abs. 1 lit. b OR). Nach Ablauf der Sperrfrist gemäss Art. 336c Abs. 1 lit. b OR kann der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag eines krankheitsbedingt verhinderten Arbeitnehmers grundsätzlich frei kündigen. Leidet der Arbeitnehmer an einer langanhaltenden Krankheit, muss der Arbeitgeber die Möglichkeit haben, den Vertrag zu kündigen: Das Fortbestehen der Krankheit ist dann ein berechtigter Kündigungsgrund. Nur in sehr schwerwiegenden Fällen gilt eine Kündigung wegen anhaltender Krankheit als ungerechtfertigt im Sinne von Art. 336 Abs. 1 lit. a OR (E. 3.1).
iusNet AR-SVR 07.12.2023

Kündigung

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht

Kündigung

Eine Arbeitnehmerin kündigte ihre Stelle schriftlich mit sofortiger Wirkung. Das Schreiben wurde von der Arbeitgeberin gegengezeichnet. Später machte die Arbeitnehmerin geltend, sie sei unter Druck gesetzt worden, die Kündigung zu verfassen, weil sie wieder schwanger war.
iusNet AR-SVR 07.12.2023

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