Auch wenn ein katholischer Chefarzt in einer katholischen Klinik tätig ist, ist dessen Entlassung aufgrund seines geänderten Zivilstandes diskriminierend, wenn der Zivilstand bei Personen, die anderen Konfessionen angehören, unwichtig ist.
Das nationale Recht kann vorsehen, dass das Arbeitsentgelt eines Arbeitnehmers für die Arbeitszeit vom Arbeitsentgelt für die Ruhezeit abweicht. Es ist jedoch nicht zulässig, die unionsrechtliche Definition von Arbeitszeit einzuschränken.
Verletzung der Privatsphäre wegen Videoüberwachung (López Ribalda v. Spain [application no. 1874/13])
Die Arbeitgeberin hat bei Überwachung von Arbeitnehmer eine Abwägung der eigenen Interessen gegen diejenige am Schutz der Privatsphäre der Arbeitnehmer vorzunehmen und das mildeste Mittel zu wählen.
Der Erholungszweck der Ferien wird vereitelt, wenn der Arbeitnehmer nicht mit Sicherheit davon ausgehen kann, dass der an sich bezahlte Urlaub auch tatsächlich vergütet wird.