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Neues Evaluationsverfahren mit angepasster Berufsbezeichnung sowie tieferer Lohneinreihung

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht

Neues Evaluationsverfahren mit angepasster Berufsbezeichnung sowie tieferer Lohneinreihung

Eine Neubezeichnung der ausgeführten Arbeit unter Einreihung in eine tiefere Lohnklasse ist nach Einführung eines neuen Evaluationssystems zulässig.
iusNet AR-SVR 27.10.2017