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Öffentliches Personalrecht
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Ausstandsbegehren bei Beurteilung einer Auflösung des Dienstverhältnisses (8C_476/2017)
Das Kantonsgericht Wallis darf über die Rechtmässigkeit einer Auflösung eines Dienstverhältnisses urteilen.
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Whistleblowing in der Verwaltung
Auch wenn das Bundesverwaltungsgericht zum Schluss kommt, die vorliegend behandelte Kündigung sei nicht missbräuchlich, lässt sich aus dem Entscheid ableiten, wie korrektes Whistleblowing abzulaufen hat.
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Whistleblowing in der Verwaltung (A-7006/2015 )
Ein Kadermitarbeiter hatte Informationen an die Eidgenössische Finanzverwaltung weitergeleitet, um auf Missstände aufmerksam zu machen. Die gegen ihn ausgesprochene Kündigung war jedoch nicht missbräuchlich, weil sie nicht wegen des Whistleblowings, sondern wegen des schlechten Arbeitsklimas ausgesprochen wurde.
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Gitarrenlehrer im Einsatz der Gemeinde (8C_755/2016)
Bei der Qualifikation eines Arbeitsverhältnisses als privatrechtlich oder öffentlich-rechtlich ist auf die Bezeichnung durch die Parteien abzustützen.
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Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei langandauernder Arbeitsunfähigkeit (8C_204/2017)
Das Personalgesetz des Kantons Wallis enthält die Möglichkeit zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei langandauernder Arbeitsunfähigkeit.
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Kündigung eines neuen Leiters wegen Konflikten (8C_101/2017)
Eine Kündigung ist zulässig, auch wenn die mangelnde Führungserfahrung bei Anstellung bekannt war.
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Lohnrelevante Mitarbeiterbeurteilung bei Abwesenheiten (8C_605/2016)
Eine lohnrelevante Mitarbeiterbeurteilung ist möglich, wenn Leistung, Verhalten und Fähigkeiten trotz längerer Abwesenheiten der Arbeitnehmenden beurteilbar sind.
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Zusammenlegung von Teilzeitpensen in der Verwaltung
Die Abschaffung von kleinen Pensen und Teilzeitarbeitsstellen unter Zusammenlegung zu Vollzeitarbeitsstellen ist keine klassische Reorganisation
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Arbeitszeugnis eines Arbeitnehmers mit Konflikten am Arbeitsplatz
Es besteht kein Anspruch auf ausdrücklichen Dank und die Erwähnung von besten Wünschen für die Zukunft im Arbeitszeugnis.
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Neues Evaluationsverfahren mit angepasster Berufsbezeichnung sowie tieferer Lohneinreihung
Eine Neubezeichnung der ausgeführten Arbeit unter Einreihung in eine tiefere Lohnklasse ist nach Einführung eines neuen Evaluationssystems zulässig.
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